ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINES

LEHR’S-REISEN Günter Lehr betreibt mit dem Reiseportal lehrs-reisen.de ein Reiseinformations-, Kommunikations- und Buchungssystem im Internet, welches Ihnen Angebote, Informationen und Services rund um das Thema Reisen anbietet. Die folgenden Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung des Reiseportals LEHR’S-REISEN Günter Lehr (im folgenden LEHR’S-REISEN genannt).

 

BEDINGUNGEN FÜR DIE BUCHUNG VON REISELEISTUNGEN AUF LEHRS-REISEN.DE

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und LEHR’S-REISEN Günter Lehr Inh. Alexandra Lehr, nachstehend LEHR’S-REISEN abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

 

Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

 

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden; abweichende Buchungsbestätigung

1.1.  Für mündliche, schriftliche, per E-Mail, per Telefax oder Buchungsanfragen über das Internet gilt:

a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde LEHR’S-REISEN den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von LEHR’S-REISEN beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird LEHR’S-REISEN dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln.

c) Telefonische Buchungen, welche kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgen, sind für den Kunden verbindlich und führen durch die telefonische Bestätigung von LEHR’S-REISEN zum Abschluss des verbindlichen Reisevertrages.

d) Buchungen über das Internet: Mit Bestätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde der Firma LEHR’S-REISEN den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung in Form einer Reiseanmeldung bestätigt.

e) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertag kommt erst durch den Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung der Firma LEHR’S-REISEN beim Kunden zu Stande, diese geht dem Kunden auf dem Postweg mit Aushändigung des Sicherungsscheines zu.

1.2.   Für alle Buchungswege gilt:

a) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von LEHR’S-REISEN vor, an das LEHR’S-REISEN für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Vertragsgrundlagen, Leistungen, Reisevermittler, Fremdprospekte

2.1. Die vertragliche Leistungspflicht von LEHR’S-REISEN bestimmt sich nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigung und allen ergänzenden Informationen von LEHR’S-REISEN für die jeweilige Reise.

2.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von LEHR’S-REISEN nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von LEHR’S-REISEN hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

2.3. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von LEHR’S-REISEN herausgegeben werden, sind für LEHR’S-REISEN und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von LEHR’S-REISEN gemacht wurden.

3. Leistungsänderungen

3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von LEHR’S-REISEN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3.3. LEHR’S-REISEN ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn LEHR’S-REISEN in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von LEHR’S-REISEN über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen.

4. Bezahlung

4.1 LEHR’S-REISEN darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 14Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.

4.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,- nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.

4.3. Soweit LEHR’S-REISEN zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.

4.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl LEHR’S-REISEN zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist LEHR’S-REISEN berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.

5. Preiserhöhung

5.1. LEHR’S-REISEN behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit:

a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,

b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder

c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.

5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern LEHR’S-REISEN den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.

5.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:

a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 5.1a kann LEHR’S-REISEN den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

  • Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann LEHR’S-REISEN vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
  • Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann LEHR’S-REISEN vom Kunden verlangen.

b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 5.1b kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 5.1c kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für LEHR’S-REISEN verteuert hat.

5.4. LEHR’S-REISEN ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 5.1 a) - c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für LEHR’S-REISEN führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von LEHR’S-REISEN zu erstatten. LEHR’S-REISEN darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die LEHR’S-REISEN tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. LEHR’S-REISEN hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

5.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. 

5.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von LEHR’S-REISEN gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von LEHR’S-REISEN gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber LEHR’S-REISEN unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert LEHR’S-REISEN den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann LEHR’S-REISEN eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von LEHR’S-REISEN unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 

LEHR’S-REISEN hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei LEHR’S-REISEN wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.

Zugang vor Reisebeginn / Stornostaffel gemäß Reiseausschreibung / Entschädigung in % des Reisepreises

  • bis 45 Tage vor Reiseantritt...................10%
  • vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt..... 30%
  • vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt......50%
  • vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt........75%
  • vom 6. bis 2. Tag vor Reiseantritt..........80%
  • 1 Tag und bei Nichtanreise....................90%

6.3 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, LEHR’S-REISEN nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

6.4 LEHR’S-REISEN behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit LEHR’S-REISEN nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht LEHR’S-REISEN einen solchen Anspruch geltend, so ist LEHR’S-REISEN verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

6.5 Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.

6.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, entsprechend der Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.

7. Umbuchung

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil LEHR’S-REISEN keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann LEHR’S-REISEN bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 6, 25€ pro betroffenen Reisenden.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. LEHR’S-REISEN wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. Rücktritt von LEHR’S-REISEN wegen Nichterreichens einer Mindestteilzahl

9.1. LEHR’S-REISEN kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch LEHR’S-REISEN müssen in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.

b) LEHR’S-REISEN hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

c) LEHR’S-REISEN ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt von LEHR’S-REISEN später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.

e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn LEHR’S-REISEN in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch LEHR’S-REISEN dieser gegenüber geltend zu machen.

9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

10.1. LEHR’S-REISEN kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von LEHR’S-REISEN nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. 

10.2. Kündigt LEHR’S-REISEN, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

11. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden zur Mängelanzeige während der Reise; Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden / Reisenden

11.1  Reiseunterlagen

Der Kunde hat LEHR’S-REISEN oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Lehrs-Reisen mitgeteilten Frist erhält.

11.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

b) Soweit LEHR’S-REISEN infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Fahrer/Vertreter von LEHR’S-REISEN vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Fahrer/Vertreter von LEHR’S-REISEN vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an LEHR’S-REISEN unter der mitgeteilten  Kontaktstelle von Lehr`s Reisen zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von LEHR’S-REISEN bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. 

d) Der Vertreter von LEHR’S-REISEN ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

11.3 Fristsetzung vor Kündigung

Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er LEHR’S-REISEN zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von LEHR’S-REISEN verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

12. Beschränkung der Haftung 

12.1 Die vertragliche Haftung von LEHR’S-REISEN für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt . 

12.2 LEHR’S-REISEN haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von LEHR’S-REISEN sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

LEHR’S-REISEN haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von LEHR’S-REISEN ursächlich geworden ist.

12.3 Die Haftungsbegrenzung nach Ziffer 12.1 gilt nicht für Ansprüche aus  der Beschädigung von Gepäck bei aus der Nutzung von Omnibussen resultierenden Unfällen. In diesen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit der Schaden 1.200 € je befördertem Gepäckstück übersteigt. 

12.4 Durch die Regelungen nach Ziffer 12.1 und 12.2 bleibt § 23 PBefG unberührt. Die Haftung für Sachschäden im Zusammenhang mit der Beförderung in Kraftfahrzeugen ist damit ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht aus Unfällen bei der Nutzung eines Kraftomnibusses resultiert, je befördertem Gepäckstück 1.000 € übersteigt und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Entschädigung im Falle einer Beschädigung von Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräten entspricht stets dem Wiederbeschaffungswert oder den Reparaturkosten der verloren gegangenen oder beschädigten Ausrüstung.

Eine etwaige Haftung von LEHR’S-REISEN wegen der Verletzung von Pflichten als Reisevermittler bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.

13.  Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber LEHR’S-REISEN geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

14.1 LEHR’S-REISEN wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

14.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn LEHR’S-REISEN nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 

14.3 LEHR’S-REISEN haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde LEHR’S-REISEN mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass LEHR’S-REISEN eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

15. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

15.1  LEHR’S-REISEN weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass LEHR’S-REISEN nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. LEHR’S-REISEN weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs- Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

15.2  Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und LEHR’S-REISEN die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können LEHR’S-REISEN ausschließlich an deren Sitz verklagen.

15.3  Für Klagen von LEHR’S-REISEN gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von LEHR’S-REISEN vereinbart.

 

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN BEI ABWEICHENDEM REISEVERANSTALTER

Bei den einzelnen Angaben zu Reisen und Einzelleistungen abweichender Reiseveranstalter, ist LEHR’S-REISEN auf die Informationen angewiesen, die LEHR’S-REISEN von den jeweiligen Veranstaltern oder Leistungsträgern erhält. LEHR’S-REISEN hat keine Möglichkeit, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. LEHR’S-REISEN kann daher keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität dieser Informationen abgeben. Das gleiche gilt für sonstige Informationen, die auf LEHR’S-REISEN enthalten sind und von Dritten zur Verfügung gestellt werden.

LEHR’S-REISEN haftet darüber hinaus nicht für die Verfügbarkeit der Reise oder Einzelleistung zum Zeitpunkt der Buchung oder für die Erbringung der gebuchten Reise oder Einzelleistung.

Im Rahmen der Vermittlertätigkeit haftet LEHR’S-REISEN für eventuell entstandene Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in den folgenden Fällen:

a) Unbegrenzte Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften für zugesicherte Eigenschaften und bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz

b) Die Haftung wird ausgeschlossen bei leichter Fahrlässigkeit seitens LEHR’S-REISEN oder eingeschalteter Erfüllungsgehilfen, soweit weder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde noch ein Fall des anfänglichen Unvermögens, der Unmöglichkeit oder des Verzuges vorliegt. Ansonsten ist die Haftung beschränkt auf den Wert der gebuchten Reise oder Einzelleistung, jedenfalls jedoch auf vorhersehbare und typische Schäden.

 

REISEVERANSTALTER (FALLS NICHT ABWEICHEND ANGEGEBEN), IST:

LEHR’S-REISEN Günter Lehr
Inhaberin Alexandra Lehr e.K.
Gonsenheimer Straße 55
D-55126 Mainz
Telefon 06131/40030
Telefax 06131/948248
 

GEWÄHRLEISTUNG IHRERSEITS

Sie erklären sich damit einverstanden, jedwede Nutzung dieser Website, die durch Minderjährige in Ihrem Namen oder auf Ihre Rechnung erfolgt, zu überwachen und für jedwede Nutzung dieser Website durch Sie einschließlich, aber nicht begrenzt auf in Ihrem Haushalt lebende Minderjährige (unter 18 Jahren) zu haften.

Jede falsche oder in betrügerischer Absicht oder mit falschen oder unvollständigen Personendaten erfolgte Reservierung ist untersagt. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Möglichkeiten zur Buchung von Reisen auf dieser Website nur genutzt werden dürfen, um rechtmäßige Buchungen oder Einkäufe für Sie oder eine dritte Person vorzunehmen, in deren Namen Sie rechtmäßig handeln dürfen.

Bei Verstoß gegen diese Zusicherungen Ihrerseits haften Sie LEHR'S-REISEN und den jeweiligen Anbietern für den durch Ihre Handlungen entstandenen Schaden uneingeschränkt.

 

BEDINGUNGEN FÜR DIE GENERELLE NUTZUNG DER LEHRS-REISEN.DE WEBSITE

1. Allgemeines

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SCHLUSSBESTIMMUNGEN

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2. VERSTOSS GEGEN DIE NUTZUNGSBEDINGUNGEN

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3. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Sollte eine dieser Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt.

Auf diese AGBs findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung durch LEHR’S-REISEN.

 

BETREIBERINFORMATION LEHRS-REISEN.DE:

LEHR’S-REISEN Günter Lehr
Inhaberin Alexandra Lehr e.K.
Gonsenheimer Straße 55
D-55126 Mainz
 

Stand: Mai 2018